Die Gewerbeabteilung überprüfte in dieser Woche die Auftritte verschiedener Bottroper Kioske und Shisha-Shops in den Sozialen Medien. Anlass war die Kontrolle eines Werbeverbots für Tabakwaren. Das Verbot betrifft sowohl klassische Tabakprodukte als auch elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.
Obwohl die Stadt Bottrop öffentlich auf die Gesetzeslage und das Werbeverbot hingewiesen hatte (wir berichteten) wurden 64 Verstöße gegen das Tabakerzeugnisgesetz festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Diese Verstöße können mit bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.
Hintergrund dieser Überprüfungen waren Bürgerbeschwerden und Hinweise weiterer Gewerbetreibende über verbotene Bewerbung von Tabakerzeugnissen. Das Ziel des Tabakerzeugnisgesetzes und dieser Maßnahme ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten.
In den sozialen Medien halten sich viele Minderjährige auf, welche durch die Werbung zum Konsum animiert werden können. Diese Jugendlichen / Minderjährigen stehen klar im Vordergrund dieser Verbraucherschutzmaßnahme.
Für weitere Informationen, Rückfragen und auch für die Abgabe von Hinweisen steht die Gewerbeabteilung unter der E-Mail-Adresse gewerbeabteilung@bottrop.de zur Verfügung.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild von Webster2703 auf Pixabay