Die Europäische Union und die Bundesregierung haben zur langfristigen Senkung der Belastung durch Lärm nationale und internationale Gesetze eingeführt. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ist ein Bestandteil dieser gesetzlichen Maßnahmen zur Bewertung der Lärmsituation und zur Information der Öffentlichkeit über den Schienenverkehrslärm an Haupteisenbahnstrecken in Deutschland.
Das Eisenbahn-Bundesamt gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit durch eine Beteiligung an der Ausarbeitung und an der Überprüfung seines Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vorgestern (13. März) gestartet und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben.
Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.
Den Fragebogen und weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung werden auf www.bottrop.de zur Verfügung gestellt.