Sowohl für 2022 als auch für 2023 können Anträge gestellt werden
Die Stadt Bottrop unterstützt Maßnahmen zur Förderung des Miteinanders der Menschen in der Stadt Bottrop. Dafür stehen jährlich 7.000 Euro zur Verfügung, deren Vergabe vom Integrationsausschuss beschlossen wird.
Anträge für 2022 und 2023
In Bottrop ansässige Institutionen, Vereine und Verbände, die in diesem Jahr eine Veranstaltung oder ein Projekt mit interkulturellem oder sozialintegrativen Ansatz und hier besonders für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche durchführen möchten, können einen Antrag bei der Geschäftsstelle des Integrationsausschusses im Referat Migration (Gladbecker Straße 79) stellen.
Für das Jahr 2023 sind Anträge vollständig und prüffähig bis zum 30. September 2022 einzureichen.
Sowohl für dieses als auch für das kommende Jahr gibt es keinen thematischen Schwerpunkt, der bei einer Antragsstellung zu berücksichtigen wäre. Dies wurde in der Sitzung des Integrationsausschusses am 16. März einstimmig beschlossen.
Neben den genannten fördert der Integrationsausschuss auch Maßnahmen, die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen und Toleranz fördern. Unterstützt werden ferner Veranstaltungen und Projekte, die das Engagement von Menschen mit Einwanderungsgeschichte für das Gemeinwesen fördern.
Die Richtlinien und der Antragsvordruck können bei Interesse im Integrationsportal auf der Homepage der Stadt Bottrop abgerufen werden.
Prüfbare und vollständige Anträge sind beim Oberbürgermeister der Stadt Bottrop, Referat Migration – Kommunales Integrationszentrum, Gladbecker Straße 79, 46236 Bottrop einzureichen.
Text: Stadt Bottrop