Am 15.5.2022 findet die Volkszählung statt. Auf www.zensus2022.de gibt es alle Informationen gebündelt.
Am 15. Mai ist es wieder soweit. Wie im Jahr 2011 findet der Bundesweite Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund von Corona wurde er um ein Jahr von 2021 auf 2022 Bundesweit verschoben.
Was ist der Zensus?
Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Bundesweit werden im Rahmen der Haushaltebefragung ca. 10,2 Millionen Menschen befragt. Zudem kommen 300.000 Menschen in Wohnheimen und ca. 60.000 in Gemeinschaftsunterkünften.
Durch die Haushaltebefragung und der damit verbundenen Existenzfeststellung der BügerInnen werden im Zensus für die Kommunen die amtliche Einwohnerzahl ermittelt. Diese ist wiederum maßgeblich für den kommunalen Finanzausgleich zwischen den Bundesländern, Ländern und Gemeinden.
Wie funktioniert die Haushaltebefragung im Zensus 2022 in Bottrop?
Ab dem 15. Mai werden ca. 7.600 Bürger an ca. 1.500 Adressen in Bottrop für die sogenannte „Haushaltebefragung“ befragt. Zudem werden an ca. 60 Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen Informationen zu den BewohnernInnen erhoben.
Die Adressen wurden im Rahmen einer Stichprobe vom Statistischen Bundesamt ermittelt und sollen die Struktur von Bottrop widerspiegeln.
Die Befragung erfolgt durch 65 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten – umgangssprachlich Interviewer genannt – die durch die Mitarbeiter der Zensus Erhebungsstelle in Bottrop koordiniert und betreut werden. Diese ist dem Amt für Informationsverarbeitung (12) der Stadt Bottrop zugeordnet und befindet sich an der Paßstraße 2.
Die geschulten Erhebungsbeauftragten kündigen sich schriftlich bei den ausgewählten Haushalten an und führen zum vereinbarten Zeitpunkt ein ca. fünf- bis zehnminütiges Interview durch. Anschließend werden Zugangsdaten für einen Onlinefragebogen übergeben in dem weitere Daten ermittelt werden.
An den Gemeinschaftsunterkünften erfolgt die Kontaktaufnahme lediglich über die Einrichtungsleitung. Diese erhalten durch die Erhebungsstellen Mitarbeiter die Zugangsdaten zur Online-Erfassung der BewohnerInnen.
Mit der Rückgabe der Unterlagen durch die Erhebungsbeauftragten werden die Daten in der Zensus Erhebungsstelle erfasst und kontrolliert. Dies gilt auch für die Rückläufer der Online Fragebögen. Die Daten durchlaufen ein mehrstufiges Prüfverfahren bis sie dem Statistischen Bundesamt übermittelt werden.
Für die BürgerInnen besteht nach § 25 Zensusgesetz 2022 Auskunftspflicht.
Durch Erinnerungs- und Mahnschreiben soll sichergestellt werden, dass sämtliche Personen ihrer Auskunftspflicht nachkommen. Den jeder Einwohner in Bottrop zählt und ist maßgeblich für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl Bottrops und den damit verbunden kommunalen Finanzausgleich wichtig!
Ein weiterer Punkt im Zensus 2022 – die Gebäude –und Wohnungszählung (GWZ)
Seitens der Landesämter wird zudem die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt.
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.
Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wird durch statistischen Landesämter eigenständig durchgeführt. Die Kommunen und deren Erhebungsstellen sind lediglich für die Haushaltebefragung zuständig.
Wo gibt es weitere Informationen zum Zensus?
Alle Details gibt es auf www.zensus2022.de
Dort wurden die wichtigsten Fragen und Antworten durch das Statistische Bundesamt zusammengestellt.
Text: Stadt Bottrop
Bild:Zensus