Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen

Stadt Bottrop greift auf Portal des Landes zurück

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Dies gilt auch für externe Dienstleister, die regelmäßig in einer Einrichtung tätig sind.
Wenn Beschäftigte der Einrichtungen keinen entsprechenden Nachweis vorlegen, müssen die Einrichtungen die entsprechenden Namen an das Gesundheitsamt melden.
Für dieses Meldeverfahren nutzt die Stadt Bottrop eine Online-Portal des Landes. Auf der Webseite service.wirtschaft.nrw wird ab Mittwoch, 16. März unter der Rubrik “Online-Anträge” entsprechende Eingabemasken für die elektronische Meldung zur Verfügung stehen. Dazu ist es notwendig, dass sich die Unternehmen vorab auf diesem Portal einmalig registrieren.

Text: Stadt Bottrop

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