Das Marienhospital informiert: Alle Patienten dürfen ab dem 03.07.2021 – täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr – für eine Stunde einen Besucher empfangen. Voraussetzungen: der Besucher ist geimpft, genesen oder getestet. Ein entsprechender Nachweis, wie der Impfausweis bzw. Genesenen-Nachweis (in schriftlicher oder digitaler Form) in Verbindung mit dem Personalausweis – ist erforderlich.
Oder der Besucher ist symptomfrei und bringt einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest mit, der in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt wurde. (Am Haupteingang bei der Security vorzeigbar.)
Diese Regelung gilt für Besuche auf allen normalen Stationen (außer der Intensiv-/Isolierstation).
Besuchszeit ab 01.06.2021 – täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr
In der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr sollte die Mittagsruhe berücksichtigt werden.
Einige Stationen bedürfen jedoch aufgrund besonderer Umstände spezieller Besuchszeiten:
Intensivstation: 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und in Ausnahmen nach Rücksprache mit der pflegerischen Leitung
Kinderklinik: Täglich von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr – nicht mehr als zwei Personen pro Kind, Besucher müssen geimpft oder genesen sein.*
Neonatologie: Eltern jederzeit
Geburtshilfe: Besuchszeit für Väter* (oder eine Begleitperson) von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr. In Einzelfällen kann nach Absprache mit dem behandelnden Arzt von der vorgenannten Regelung abgewichen werden.
* Nachweispflicht
Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.
Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.
Besuchsregelungen für nicht geimpfte bzw. genesene Personen sind:
- In der Kinderklinik: Ein Elternteil als ständiger Besucher, wenn dieser mit aufgenommen wurde (dieser wird bei der Aufnahme getestet), zusätzlich kann der 2. Elternteil täglich zu Besuch kommen (allgemeine Maskenpflicht). Download Kurzscreening
- Im Kreißsaal: Begleitung/Partner von Patientinnen
- Besuchsregelungen für die Geburtshilfe – Väter (oder eine festgelegte Begleitperson) dürfen täglich zwischen 14 und 19 Uhr eine Stunde zu Besuch kommen. Beim Betreten des Krankenhauses erhalten die Väter (Begleitperson) einen Schnelltest. Selbstverständlich gilt diese Regelung nur für symptomfreie Personen.
- Palliativ-Patienten: Angehörige der Patienten.
Voraussetzungen: der Besucher ist symptomfrei und bringt (ab dem 25.03.2021) einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest mit, der in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt wurde (offizielle Schnelltests haben eine Gültigkeit von 24 Sunden).
Zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter!
Wir weisen entschieden darauf hin, dass die Besuchsregelungen auch auf dem Außengelände des MHB gültig sind. Treffen von Patienten mit mehr als einer Person ist untersagt. Außenkontakte müssen zwecks Nachverfolgung namentlich bei der Security gemeldet werden. Private Essenslieferungen können zu Pandemie-Zeiten nicht angenommen werden.
Kurz-Anamnese
Eine wichtige Voraussetzung für den Besuch ist die ausgefüllte Kurz-Anamnese. Dieses Formular ist hier für Sie als Download hinterlegt. Die Anamnese müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Sie können das Formular auch am Eingang des MHB abholen und ausfüllen. Die Datenschutzinformation zur Erhebung Ihrer Daten finden Sie hier.
Cafeteria
Für Besucher und Patienten ist die Cafeteria nicht geöffnet.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Vorkehrungen, die sich an die Beschlüsse des Bundesgesundheitsministeriums anlehnen.
Wir tun dies, um im Notfall für Sie und Ihre Angehörigen da sein zu können.