Sport- und Bäderbetrieb bittet um Beachtung von Corona-Regeln
Auch im Hallenbad am Sportpark startet am Montag, dem 14. Juni, wieder der Badebetrieb. Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass nach wie vor eine vorherige Reservierung mit den persönlichen Daten und dem Reservierungswunsch für den Hallenbadbesuch erforderlich ist.
Reservierungen sind möglich:
1. per Online-Reservierung unter dem Link “https://www.bottrop.de/corona-badebetrieb“, Sport, Schwimmbäder, Schwimmbadreservierung
2. per Telefon im Hallenbad an der Parkstraße selbst unter der Rufnummer 70-4235.
Um Überschneidungen mit dem Schul-und Vereinsschwimmen zu vermeiden, gelten bis zum Beginn der Sommerferien am 5. Juli folgende Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 – 09:00 Uhr (Kassenschluss: 7:30 Uhr)
Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr (Kassenschluss: 7:30 Uhr)
Mittwoch: 07:00 – 09:00 Uhr ; 08:00 – 09:00 Uhr (Frauenbad)
(Kassenschluss: 7:30 Uhr)
Donnerstag: 07:00 – 09:00 Uhr (Kassenschluss: 7:30 Uhr)
Freitag: 07:00 – 09:00 Uhr (Kassenschluss: 7:30 Uhr)
Samstag: 07:00 – 09:00 Uhr (Kassenschluss: 7:30 Uhr)
Sonntag: 07:00 – 09:00 Uhr ; 09:00 – 11:00 Uhr ; 11:00 – 13:00 Uhr
(Kassenschluss: 7:15 Uhr, 9:15 Uhr, 11:15 Uhr)
Der sonst übliche Regelbetrieb mit einem spontanen Besuch kann noch nicht gewährleistet werden, wird städtischerseits betont. Ebenso sei es erforderlich, das Bad pünktlich aufzusuchen, da ein automatisches Kassensystem nicht zur Verfügung steht und deshalb nur Bargeldzahlungen angenommen werden können. Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb bittet deshalb, möglichst passendes Münzgeld bereitzuhalten und bittet seine Badegäste schon jetzt um Verständnis.
Es gelten folgende Eintrittspreise: Erwachsene 2 Euro, Jugendliche und Schwerbehinderte (mind. 50%) 1,50 Euro, Kinder unter 8 Jahren in Begleitung Erwachsener 0,50 Euro. An den Warmbadetagen Mittwoch und Donnerstag ist zusätzlich ein Warmbadezuschlag in Höhe von 0,80 Euro zu entrichten.
Weiterhin gelten die Hygieneregeln: Abstandspflicht, Handdesinfektion im Eingangsbereich und Maskenpflicht bis zum Nassbereich.
Text: Stadt Bottrop