Baum- und Strauchschnitte dürfen nicht einfach verbrannt werden
Der Bottroper Corona-Krisenstab hat beschlossen, dass auch in diesem Jahr wegen der Corona-Rahmenbedingungen für das Brauchtum “Osterfeuer” keine Genehmigungen erteilt werden können. Mit der Entscheidung gebe es so Planungssicherheit für die Veranstalter. Die Stadtverwaltung hat sich mit dem Verbot außerdem so früh festgelegt, weil normalerweise schon jetzt der Grünschnitt als Brennmaterial für die Osterfeuer gesammelt würde.
Entsprechend möchte der städtische Fachbereich Umwelt und Grün vermehrten Anfragen begegnen, die wissen wollen, ob gesammelter Baum- und Strauchschnitt ohne Durchführung eines öffentlichen Osterfeuers verbrannt werden darf. Die klare Antwort ist: Nein.
Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt zur Entsorgung ist ein Verstoß gegen § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und daher nicht zulässig. Wer trotzdem Baum- und Strauchschnitt verbrennt, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Text: Stadt Bottrop