Die Stadtverwaltung möchte im Rahmen der aktuellsten Version der CoronaSchutzverordnung erneut auf dich wichtigsten Punkte zum Thema Einzelhandel, Ausschank und Musikunterricht aufmerksam machen.
Danach ist der Verkauf von alkoholischen Getränken generell zwischen 23 und 6 Uhr untersagt.
In Handelseinrichtung gilt ab sofort, dass nur eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche erlaubt ist. Zuvor waren es noch sieben Quadratmeter. Um den Kundenandrang vor und nach Weihnachten weiter zu entzerren, dürfen Einzelhändler am 29. November sowie am 6., 13. und 20. Dezember dieses Jahres auch sonntags im Zeitraum zwischen 13 und 18 Uhr öffnen. Das gleiche gilt für den 3. Januar.
Die Schließung der Musikschule sowie die Absage von externem Musikunterricht (z.B. JeKits) wird trotz der Änderungen in der Verordnung weiter aufrechterhalten, um ein Infektionsrisiko zu vermeiden. Für den Zeitraum der angeordneten Schließung können in bestimmten Bereichen Ersatzangebote, wie z.B. Online-Unterricht durchgeführt werden. Unterrichtsausfälle werden in den nächsten Gebührenbescheiden verrechnet.
Text: Stadt Bottrop