Für Sportveranstaltungen kann Förderung beantragt werden

Eine gute Nachricht kommt aus dem Betriebsausschuss des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes für alle Bottroper Sportvereine, die in diesem eine nationale oder internationale Sportveranstaltung planen.

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 5. Februar ist der Ausschuss dem Vorschlag der Betriebsleitung gefolgt und hat einstimmig beschlossen, in diesem Jahr einen Gesamtbetrag in Höhe von 5.000 Euro als Zuschuss für Vereine bereitzustellen, die nationale oder internationale Sportveranstaltungen durchführen.

Bei dieser Summe handelt es sich um den Betrag, der für die NRW Gala 2020 eingeplant war. Da die NRW Gala in diesem Jahr nicht stattfinden wird, sollte auch nach Meinung des Ausschusses die Fördersumme nicht eingespart werden, sondern Bottroper Vereinen als Zuschuss in Höhe von jeweils maximal 1.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass es sich um nationale oder internationale Sportveranstaltungen handelt, die außerhalb des regulären Spiel- oder Ligabetriebes durchgeführt werden, und dass im Vorfeld eine Kostenkalkulation eingereicht wird.

Nach Abschluss der Sportveranstaltung ist dann nur noch ein vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen.

Da es sich um eine limitierte Gesamtfördersumme handelt, können leider nur die Anträge berücksichtigt werden, die vor Ausschöpfen des Gesamtbetrages in Höhe von 5.000 Euro eingehen. Es gilt somit also das so genannte “Windhundverfahren”.

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