Zum 1. Januar 2020 werden mehr Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Wohngeld haben. Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen bei Ihren Wohnkosten. Da bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, sind viele Haushalte auf staatliche Hilfen wie das Wohngeld angewiesen, um die eigene Miete oder Belastungen für selbstfinanzierten Wohnraum bezahlen zu können. Durch regelmäßige Anpassungen ist sichergestellt, dass das Wohngeld auch in Zukunft einkommensschwache Haushalte entlasten wird.
Wohngeld setzt eigenes Einkommen voraus. Bei einem Single-Haushalt liegt die (Netto-) Grenze bei 1.024 Euro, bei zwei Haushaltsmitgliedern 1.401 Euro, bei drei Haushaltsmitgliedern 1.703 Euro und bei vier Haushaltsmitgliedern 2.236 Euro.
Das Bürgerbüro teilt dazu mit, dass laufende Wohngeldzahlungen, welche bereits bis 2020 bewilligt worden sind, zum 1. Januar kommenden Jahres0 automatisch neu berechnet werden. Ein neuer Wohngeldantrag ist hierfür nicht notwendig. Erst nach Ablauf des festgelegten Bewilligungszeitraumes sollte daher ein neuer Antrag gestellt werden.
Bereits jetzt steht die Wohngeldstelle des Bürgerbüros für weitergehende Beratungen und Auskünfte zur Wohngeldreform unter der Telefonnummer 02041 70-3268 zur Verfügung.