Korruptionsgefährdungsatlas als Ausgangspunkt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung Ausführungen zur Korruptionsprophylaxe zur Kenntnis genommen.

Nach § 19 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sind die korruptionsgefährdeten Bereiche in den öffentlichen Stellen intern festzulegen. Als korruptionsgefährdete Bereiche gelten hierbei insbesondere Stellen, bei denen auf Aufträge, Fördermittel oder auf Genehmigungen, Gebote oder Verbote Einfluss genommen werden kann.

Zur Überarbeitung der vorliegenden Einschätzung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt für das Jahr 2018 vorgeschlagen, im Rahmen einer Projektarbeit der Studierenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eine neue Fassung eines so genannten Korruptionsgefährdungsatlasses erstellen zu lassen. Bei dieser Projektarbeit wurden alle Stellen der Stadtverwaltung mit Verwaltungsaufgaben auf ihren jeweiligen Grad der Korruptionsgefahr hin untersucht und die Ergebnisse zusammengefasst. Die gesamte Projektarbeit wurde vom Rechnungsprüfungsamt intensiv begleitet.

Durch die Studierenden wurden die Stellen in eine bestimmte Korruptionskategorie eingestuft. Die Einstufung erfolgte hierbei in Form eines Punktesystems von „Stufe 1“ bis „Stufe 5“
Stufe 1: keine bis äußerst geringe Korruptionsgefährdung
Stufe 2: geringe Korruptionsgefährdung
Stufe 3: mittelschwere Korruptionsgefährdung
Stufe 4: hohe Korruptionsgefährdung
Stufe 5: sehr hohe Korruptionsgefährdung

Die Ergebnisse der Projektarbeit wurden vom Rechnungsprüfungsamt in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachdienststellen erneut geprüft. Hierzu wurden allen Dienststellen die jeweiligen Ergebnisse, die aufgrund der oben aufgeführten Stufeneinschätzung erstellt wurden, zur Überprüfung zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen kam es dabei nach erneuter Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes zu Korrekturen der bisherigen Einschätzungen, da bei manchen Stellen die Korruptionsgefahr in der Praxis höher bzw. geringer bewertet wurde.

Die abschließenden Einstufungen setzen sich somit aus den Ergebnissen der Projektarbeit, den Selbsteinschätzungen der Dienststellen durch die jeweilige Dienststellenleitung und der abschließenden Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes zusammen.

Zusammenfassung des Ergebnisses:

Stufe 1      Stufe 2       Stufe 3     Stufe 4     Stufe 5    Gesamt
Summe 713             333             268            74              10            1398
Prozentual 51,00 % 23,82 % 19,17 %     5,29 %      0,72 %      100 %

Bei der Einschätzung der Gefährdungsstufe wurde noch nicht berücksichtigt, ob aktuell bereits Präventionsmaßnahmen getroffen werden, um ein entsprechendes Korruptionsrisiko zu verringern. Neben standardisierten organisatorischen Maßnahmen, wie etwa Mitwirkungsrechten anderer Stellen oder Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt, dienen auch spezielle Maßnahmen der Fachdienststellen der Prävention. Daher wurde durch das Rechnungsprüfungsamt verwaltungsweit abgefragt, welche vorbeugenden Maßnahmen aktuell von den Fachdienststellen praktiziert werden.

Die Ergebnisse zeigen, dass es in den Dienststellen der Stadtverwaltung aktuell unterschiedliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention gibt. Dies ist vor allem auf die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche, eingesetzte Softwareprodukte und auf die Größe der jeweiligen Dienststelle zurück zu führen. Das Vier-Augen-Prinzip stellt eine wirkungsvolle Präventionsmaßnahme der Korruption dar. Es wird nahezu bei allen Entscheidungen mit Außenwirkung und bei Geldfluss angewandt. Ein weiteres sehr wirksames Instrument der Korruptionsprävention ist die Stichprobenkontrolle. Diese Kontrolle erfolgt durch Vorgesetzte, gegebenenfalls auch technikunterstützt durch ein entsprechendes EDV-Programm. Weiterhin werden in einigen Fachabteilungen die Kundenkontakte über Aufrufanlagen oder Umverteilung der Zuständigkeiten gesteuert.

Wichtig zur Korruptionsprävention sind auch regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen. Dies wurde auch in der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss deutlich. Sensibilisierung kann auf unterschiedliche Arten geschehen. Möglich ist die Ansprache des Themas in Dienstbesprechungen. In der Vergangenheit wurden auch durch das Rechnungsprüfungsamt verschiedene Veranstaltungen organisiert, bei denen das Thema Korruption konkretisiert wurde. Zielgruppe waren hier sowohl neue Beamtenanwärter als auch Führungskräfte.
Ideal wäre nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes die Nutzung einer e-Learning-Anwendung. Bislang ist eine solche Anwendung unter Berücksichtigung des Landesrechtes aber noch nicht verfügbar.

Zusammenfassend war der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, dass Sensibilisierungsmaßnahmen ein probates Mittel zur Korruptionsverhütung darstellen und flächendeckend und regelmäßig durchgeführt werden müssen.

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