Bottrops Quartiere sind vielfältige Lebensorte ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Schon lange engagieren sich vielfältige Akteure in den dortigen Anlaufstellen sowie Quartiersmanagerinnen und -manager gemeinsam mit den Bewohnern für starke Nachbarschaften und Stadtteile in Bottrop. Als neue Quartierskoordinatorin wird Maike Dymarz nun den Dialog mit den einzelnen Quartiersmanagements, der Stadtverwaltung und der Politik suchen und gemeinsam neue Leitlinien der Quartiersarbeit erarbeiten.
Dabei haben viele Bottroperinnen und Bottroper bereits Ideen für einen lebendigen Stadtteil und für ihre Nachbarschaft. Die Stadtverwaltung möchte die Umsetzung der Projekte unterstützen und hat dazu einen Stadtteilfonds eingerichtet. Jedes Jahr werden Mittel in Höhe von 15.000 Euro für den Stadtteilfonds bereitgestellt. Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen können Ideen einreichen und Mittel von bis zu 1.500 Euro, bei Kooperationsprojekten von bis zu 2.000 Euro beantragen.
Gefördert werden Projekte, die einen direkten Bezug zum Stadtteil haben und nichtkommerziell sind. Dabei dient der Fonds insbesondere der Förderung von neuen Ideen für ein gemeinsames Miteinander im Quartier und richtet sich an ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte, die sich für die Stärkung der sozialen Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenlebens in den Stadtteilen einsetzen.
Quartierskoordinatorin Maike Dymarz steht bei der Antragsstellung mit Rat und Tat zu Seite. „Der Stadtteilfonds ist eine tolle Möglichkeit, recht einfach und unkompliziert Projekte für die Bottroper Stadtteile zu fördern”, betont sie. “Wir freuen uns auf die vielen Ideen der Bottroperinnen und Bottroper, die sich für ihr Quartier und ihre Nachbarschaft einsetzen!“
Weitere Informationen zu den Anlaufstellen in den Quartieren und zum Verfügungsfonds sowie das Antragsformular können auf der Internetseite “www.bottrop.de/quartiersentwicklung” abgerufen werden. Anträge können in diesem Jahr bis zum 1. Oktober und – sollte der Topf noch nicht ausgeschöpft sein – auch noch einmal bis zum 1. Dezember eingereicht werden. In den Folgejahren gelten die Antragsfristen 1. April und 1. Oktober. Eine Jury mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienststellen der Stadt sowie den Bezirksbürgermeistern entscheidet über die Anträge.