Abfälle gehören nicht ins Osterfeuer – Hinweise zu Verhaltensregeln

Nur noch eine kurze Zeit ist es bis zu den Osterfeiertagen. Entsprechend sind die Vorbereitungen für die traditionellen Brauchtumsfeuer angelaufen. Deshalb weisen die Ordnungsbehörden darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen in den Osterfeuern eine besondere Ordnungswidrigkeit darstellt.

Beim Abbrennen eines Osterfeuers sind nach Mitteilung der Stadtverwaltung allerdings auch weitere Punkte zu beachten: Abgebrannt werden darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei soll das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid so gering wie möglich zu halten. Lackiertes oder behandeltes Holz sind als Brennmaterial ebenso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können.

Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen kurz vor dem Anzünden umzuschichten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere, die das aufgeschichtete Holz als Versteck oder Nistmöglichkeit nutzen, nicht mehr rechtzeitig fliehen können, im Osterfeuer verbrennen oder Brandverletzungen erleiden.

Zu bedenken ist auch eine mögliche Brandgefahr durch den vom Osterfeuer ausgehenden Funkenflug. Die gesetzlich festgelegten Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen sind dabei strikt einzuhalten. Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen und bei kräftigem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Im Zweifel sollte dann auf das Anzünden verzichtet werden. Nach dem vollständigen Erlöschen des Feuers und Erkalten der Asche ist diese über den Restmüllbehälter zu entsorgen.

Die Osterfeuer müssen beim Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt Bottrop (Doris Dembski, Tel.: 70-3662) angezeigt werden. Hierzu gibt es ein Formular, das im Internet unter der Adresse “www.bottrop.de / Bürgerservice / Suchbegriff Osterfeuer / Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten / Download-Links / Formulare” abgerufen werden kann. Dieser Vordruck muss ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Osterfeuer bei Doris Dembsk eingereicht werden.

Jetzt suchen