Das neue Baukindergeld ist da. Familien und Alleinstehende mit Kindern können Anträge im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Voraussetzung ist u. a., dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit dem Antragsteller im Haushalt lebt. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr – insgesamt können maximal 12.000 Euro für ein Kind zusammenkommen, wenn das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen zehn Jahre für eigene Wohnzwecke genutzt wird.
„Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2020, verteilt auf 10 Jahre“, berichtet Andreas Bucksteeg, Leiter des ImmobilienCenter der Sparkasse. „Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen für eine Familie zzgl. 15.000 Euro pro Kind eingehalten wird“, ergänzt der Immobilienexperte. Der Zuschuss muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) beantragt werden. War der Einzug bereits vor dem 18.09.2018, kann der Antrag bis zum Jahresende gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite www. sparkasse-bottrop.de/baukindergeld und bei ihrem Kundenberater.