Für Sommeraktion im Stenkhoff-Bad muss Bescheinigung oder Schülerausweis vorgelegt werden.
Während der Sommerferien haben alle Bottroper Kinder sowie Schülerinnen und Schüler freien Eintritt im Stenkhoffbad. Dafür müssen sie ab Montag, 16. Juli, eine Bescheinigung beziehungsweise einen Schülerausweis vorlegen. Dies erklärte jetzt der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb.
Für Kindergartenkinder wurden bereits entsprechende Bescheinigungen ausgestellt. Kleinkinder dürfen nicht ohne Erziehungsberechtigte in das Bad kommen. Hier reicht der Personalausweis des Erziehungsberechtigten. Schüler müssen ihren Schülerausweis vorlegen oder sie haben Bescheinigungen von ihren Schulen erhalten. Bottroper Schülerinnen und Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen, erhalten eine Bescheinigung für den freien Eintritt im Bottroper Sport- und Bäderbetrieb an der Parkstraße 47.