
Die Vorbereitungen für den Bau der neuen Feuer- und Rettungswache in Kirchhellen beginnen jetzt mit Vergrämungsmaßnahmen der Feldlerche. Damit folgt die Stadtverwaltung den besonderen Anforderungen an den Natur- und Artenschutz. Um diese Belange optimal zu berücksichtigen, wurde eigens ein Planungsbüro aus Recklinghausen beauftragt.
Zuvor wurde bereits festgestellt, dass auf der Fläche keine Kiebitze brüten. Bei den vorgesehenen Vergrämungsmaßnahmen konzentrieren sich die Landschaftsplaner auf die Feldlerchen, die zwar nicht auf dem eigentlichen Baugrund beobachtet wurden, wohl aber auf der südlich angrenzenden Fläche.
Die für den Bottroper Norden benötigte Feuer- und Rettungswache soll auf einem etwa ein Hektar großen Grundstück an der Straße „In der Koppel“ und der Rentforter Straße gebaut werden. Gegenwärtig dient die Fläche noch als Acker. Für Mitte des Jahres ist der Spatenstich geplant. Um mögliche Feldlerchen bei der Brut und Aufzucht des Nachwuchsen nicht zu stören, sollen sie durch geeignete Maßnahmen in andere Reviere gelenkt werden, auf denen sie unbehelligt sind. Optimal ist dafür eine Fläche an der Wiedau, etwa 600 Meter südlich der künftigen Feuerwache. Dort werden Feldlerchenfester eingerichtet, die den Vögeln ein attraktives Brutrevier bieten.
Das Konzept des Planungsbüros sieht verschieden Möglichkeiten vor, die Feldlerchen vor den Bauarbeiten zu schützen. Die Stadtverwaltung folgt der Empfehlung, Greifvogelattrappen aufzustellen. An etwa neun Meter langen Stangen sind Flugdrachen mit Abbildungen von Greifvögeln angebracht. Durch den Wind werden die Flugbewegungen simuliert. Die Freiwillige Feuerwehr Kirchhellen stellt die Attrappen ab Mitte März auf. Um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden, müssen die Stangen regelmäßig versetzt werden.
Die Feldlerche ist ein Bodenbrüter und bevorzugt offenes Gelände mit niedriger Grasvegetation. Die Eiablage beginnt in der ersten Aprilhälfte. Als weitere Vergrämungsmaßnahme wird der Expertenvorschlag übernommen, Bauzäune mit Planen aufzustellen. Dabei wird das offene Gelände für die Feldlerchen so verengt, dass der Acker als Brutgebiet gemieden wird.
Durch eine ökologische Baubegleitung wird bei mindestens drei Begehungen überprüft, ob die Vergrämung zum gewünschten Erfolg führt. Sollte ein Brutverdacht im Vorhabenbereich festgestellt werden, so können die Bauarbeiten erst nach Ende der Brutperiode der Feldlerche im August durchgeführt werden.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Pixabay