Auf dem „Roten Platz“ in der Prosper-III-Siedlung in Bottrop ist am Silvesterabend und in der Nacht das Böllern, Zünden und Mitführen jeglicher Feuerwerkskörper untersagt. Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst werden das Verbot kontrollieren und deutliche Präsenz zeigen.
In der Siedlung werden Flyer zur Information verteilt. Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr bis 1. Januar 2025, 8 Uhr für den Platz (Am Vietshof) und den angrenzenden Bereich des Prosper-Park. Die Fläche ist auf der Karte rot markiert. Hintergrund der Maßnahme sind die Vorkommnisse des vergangenen Jahres.
Es kam zu Vandalismusschäden an Hochbeeten und Sitzbänken. Als Polizeibeamte eingreifen wollten, wurden sie mit Pyrotechnik beworfen. Deshalb gilt für den kommenden Jahreswechsel in dem Bereich ein striktes Mitführ- und Verwendungsverbot für Feuerwerkskörper.
(c) Text & Grafik: Stadt Bottrop, Symbolbild: Wir lieben Bottrop