Die Stadt Bottrop hat den Mietspiegel unter Mitwirkung des Mieterbundes Rhein-Ruhr, Bezirk Bottrop e.V., des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Bottrop e.V. und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop fortgeführt und am 04. Dezember 2024 mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen.
Demnach steigen die mittleren Mietrichtwerte der Baualtersklassen gegenüber dem Mietspiegel 2023 durchschnittlich über alle Baujahre um rund 4 %, wobei die Steigerungen in den jüngeren Baualtersklassen stärker ausfallen als in den älteren Baualtersklassen. Hinzukommt eine ausstattungsabhängige Erhöhung um durchschnittlich rund 2 %, so dass eine Mietpreisentwicklung von durchschnittlich rd. 6 % zum Tragen kommt.
Als Datengrundlage wurden einerseits Daten mittels eines Online-Formulars erhoben, in dem die Lage des Wohnraums, die Höhe der Nettokaltmiete, der Zeitpunkt der Mietvereinbarung/ Änderung der Miethöhe und Merkmale zur Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit sowie zur energetischen Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung abgefragt wurden. Andererseits wurden die auf Bottrop bezogenen Mietangebote in den einschlägigen Internetportalen registriert und, soweit möglich, einer konkreten Lagebezeichnung zugeordnet.
Für die Datenauswertung wurden ausschließlich Mietverhältnisse betrachtet, bei denen die Miete ab dem 01.01.2019 verändert oder neu vereinbart wurde. Dies entspricht dem formulierten Betrachtungszeitraum von sechs Jahren gem. § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die gesetzlich vorgeschriebene Systematik bei der Erstellung des Mietspiegels gem. BGB bewirkt somit, dass sich kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten wird dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs bewirkt und ist gesetzlich gewollt.
Die Art der Datenerhebung und Auswertung wird den Anforderungen eines einfachen Mietspiegels gemäß § 558c BGB gerecht.
Der aktualisierte Bottroper Mietspiegel unterscheidet sich, bis auf das Zahlenwerk, nicht im Aufbau von dem vorherigen Mietspiegel aus 2023.
Das Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Daneben ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen.
Der Mietspiegel schützt damit den Mieter vor marktfernen, unangemessenen Mieterhöhungen und gleichzeitig kann der Eigentümer von Mietwohnungen auf dieser Basis eine Rendite erzielen, die das Investment weitestgehend refinanzieren lässt. Die Herausgabe eines Mietspiegels liegt damit im Interesse von Mietern und Vermietern.
Der Mietspiegel ist voraussichtlich ab Januar als Druckexemplar u. a. bei den Interessenverbänden der Vermieter und Mieter erhältlich oder kann bei der Stadt Bottrop, Abt. Grundstückswertermittlung, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop gegen Übersendung eines mit der Empfängeradresse versehenen ausreichend frankierten Umschlages angefordert werden. Zudem steht der Mietspiegel ab sofort unter www.bottrop.de/mietspiegel zum kostenlosen Download bereit.
Hinweis:
Um auch zukünftig einen verlässlichen Mietspiegel erstellen zu können, bittet die Stadtverwaltung die Bürger um Mithilfe. Im Internet unter www.bottrop.de/mietspiegel kann ein Fragebogen online ausgefüllt werden, in dem vom Vermieter bzw. Mieter Angaben zur Lage, Ausstattung, Zustand und Miethöhe des Wohnobjektes gemacht werden können. Die dort gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und lediglich statistisch ausgewertet.
(c) Text: Stadt Bottrop, Foto: Wir lieben Bottrop