Kotbeutel-Pflicht: Ordnungsbehördliche Verordnung tritt in Kraft

Neue Verordnung verpflichtet Hundebesitzer beim “Gassigang” mindestens einen unbenutzten Hundekotbeutel mitzuführen. Mit Ratsbeschluss vom 19.11.2024 wurde die neue Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Mit der Veröffentlichung am 22.11.2024 ist die neue Verordnung am 30.11.2024 in Kraft getreten.

Um die Bürger hierfür zu sensibilisieren, erfolgen im Dezember vermehrt Kontrollen diesbezüglich.

Eine Ahndung erfolgt in diesem Jahr jedoch nicht, die Betroffenen erhalten einen Flyer “Glück gehabt”, in welchem über die neue Rechtsgrundlage informiert wird.

Im kommenden Jahr werden diese Verstöße dann mit Verwarn- bzw. Bußgeldern geahndet.

(c) Text & Grafik: Stadt Bottrop, Symbolbild: Pixabay

Jetzt suchen