Stadtverwaltung informiert Öffentlichkeit über die letzte Sitzung des Ausschusses

Grundstücksvergabe Südring war Thema im Rechnungsprüfungsausschuss

Uneinigkeit zum Prüfergebnis innerhalb des Ausschusses

Verwaltung geht mit Optimierungsvorschlägen voraus 

Ausschreibungen sollen künftig detaillierter erstellt werden 

Das Rechnungsprüfungsamt legte am 30. August seine Ergebnisse vor. Das Verfahren wurde rechtlich korrekt und zum Vorteil im Hinblick auf die Stärkung der städtischen Infrastruktur abgewickelt.

Der Verkauf eines städtischen Grundstücks am Südring zum Bau einer Kindertagesstätte war mehrfach Thema im Rechnungsprüfungsausschuss. Über das Thema wurde sowohl in der Sitzung am 17. April als auch am 30. August 2024 beraten. In der jüngsten Sitzung hatte das Rechnungsprüfungsamt seinen Prüfbericht den Ausschussmitgliedern vorgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt stellt fest, dass der Verkauf von Grundstücken in der Regel zum Höchstgebot erfolgt, aber in Sonderfällen kann davon abgewichen werden, wenn der Stadt Bottrop unter Betrachtung des Verkaufspreises und der Art und des Charakters des Objektes insgesamt ein Vorteil entsteht. Davon wurde in diesem Fall auch Gebrauch gemacht.

Da das Grundstück der Errichtung einer Kita durch den Erwerber dienen sollte, wurde vorab eine Bewertungsmatrix zugrunde gelegt, in der neben dem Verkaufspreis weitere Kriterien, wie die bauliche Planung der Errichtung beziehungsweise die Konzeption des Gesamtgebäudes sowie eine Präsentation des Bauvorhabens bei der Entscheidung einfließen sollten.

Der Bewerber legte die Absicht dar, in dem geplanten Baukörper neben der geforderten Kita weitere Räume zur Nutzungen aus dem Spektrum des kommunalen Gemeinbedarf unterzubringen. Dies war bereits ein Bestandteil seiner Präsentation vor der Jury. Diese Nutzungen sind im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans zulässig und zudem ein Vorteil für die Stadt Bottrop. Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, für die in Bottrop Bedarf besteht.

Generell sind Bebauungspläne für jedermann offen und die Stadt Bottrop bietet darüber hinaus auch eine Bauberatung für jedermann in ihrem Bürgerbüro Bauen an. Somit ist davon auszugehen, dass sich alle Mitbewerber von den baurechtlichen Rahmenbedingungen in Kenntnis setzen konnten.

Da die Stadt Bottrop das Interesse hatte, eine bestmögliche Umsetzung einer benötigten Kita zu realisieren, floss der Grundstückskaufpreis mit 40 Prozent und weitere Merkmale wie die bauliche Planung und Konzeption des Gesamtgebäudes zu 60 Prozent in die Bewertung ein. Die Bewertung der Jury erfolgte aufgrund der im Vorfeld festgelegten Kriterien. Den Zuschlag erhielt die Oliver Helmke GmbH, da sie die meisten Bewertungspunkte aufweisen konnte. Die Vergabe ging daraufhin in die politischen Beratungen. Der zuständige Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss entschied mehrheitlich, diesen Grundstückverkauf zu tätigen und folgte damit der Bewertung der Jury.

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes schloss mit dem Ergebnis, dass der Zuschlag für den Grundstücksverkauf zum Zwecke der entsprechenden Baumaßnahme formal rechtlich korrekt erteilt wurde. Jedoch hat die Verwaltung anhand dieser Maßnahme sowie der aufgekommenen Fragestellungen, Diskussionen und Unstimmigkeiten im Rechnungsprüfungsausschuss Optimierungen im Verwaltungshandeln für zukünftige Ausschreibungen städtischer Grundstücke identifiziert und als Vorgabe in der Fläche kommuniziert, dass das Nutzungsspektrum detailliert beschrieben wird, dass genaue Flächenabgrenzungen der zu erwerbenden Fläche vorgegeben werden und dass der ermittelte Verkehrswert des Grundstücks (unter Berücksichtigung aller zulässigen Nutzungen) als Mindestpreis zugrunde gelegt wird. Diese entscheidungsrelevanten Informationen werden den politischen Gremien vorgelegt.

(c) Text: Stadtverwaltung Bottrop

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