Ganz gleich, ob Sie in den Urlaub fahren möchten oder auf einer Geschäftsreise gebraucht werden: Wir sind Ihr ambulanter Pflegedienst mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl.
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es so gut wie unmöglich, 24 Stunden am Tag präsent zu sein. Die Pflegenden haben immer auch eigene Aufgaben, denen sie im Alltag nachgehen müssen oder wollen – sei es nun der anstehende Arztbesuch, der Gang zum Friseur oder der jährliche Sommerurlaub. Damit pflegebedürftige Personen in dieser Zeit nicht auf sich alleine gestellt sind, kann eine Urlaubs- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dabei wird die ambulante Pflege von einer Ersatzpflegeperson übernommen.
Wir, das Team der Pflegesonne, sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Angehörigen in den besten Händen wissen möchten. Wir erbringen eine hochwertige Urlaubs- und Verhinderungspflege, wie sie vom Gesetzgeber genannt wird. In allen Fragen rund um die ambulante Krankenpflege sind wir an Ihrer Seite, um ersatzweise Pflegeleistungen zu erbringen. Im regelmäßigen Austausch zwischen Angehörigen und Pflegepersonal gewährleisten wir, dass Ihre individuellen Wünsche stets Gehör finden. Mit langjähriger Erfahrung, jeder Menge Einfühlungsvermögen und umfassender Kompetenz sorgen wir dafür, dass Sie sich mit gutem Gewissen eine Auszeit gönnen können. Wir wissen, dass es Ihnen nicht immer möglich sein wird, jeden Tag für Ihre Liebsten da zu sein.
Verhinderungspflege durch Krankenkasse übernehmen lassen
Wenn Sie aus privaten oder beruflichen Gründen unterwegs sind, sind wir an Ihrer Seite: So müssen Sie sich keine Sorgen um die Betreuung Ihrer Angehörigen machen. Im Rahmen der Urlaubs- und Verhinderungspflege können Sie sich zu jeder Zeit um unsere umfassenden Pflegeleistungen verlassen – unabhängig davon, ob Sie nur an einem Tag oder gleich für mehrere Wochen verhindert sind.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Sie die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten zu Hause versorgen. Zudem muss zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme mindestens Pflegegrad 2 bestehen. Der Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege besteht für maximal vier Wochen jährlich. Erstattet werden derzeit Kosten von bis zu 1.612 Euro. Das Pflegegeld wird in der Zeit der Pflege zu 50 Prozent weitergezahlt. Zudem kann auch stundenweise Urlaubs- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden – so zum Beispiel, wenn Sie als Pflegeperson kurzzeitig für Erledigungen verhindert sind.
Nehmen Sie Kontakt auf – wir beantworten Ihnen gerne all Ihre Fragen, die noch unbeantwortet sind!