Stadt appelliert: Friedhofsruhe bitte einhalten

Symbolbild vom Parkfried: Wir lieben Bottrop

Friedhöfe sind ein Ort der Trauer, der Besinnung und Stille. Doch diese ist oftmals gestört durch rücksichtslose Zeitgenossen. In jüngster Zeit erreichen die Friedhofsverwaltung immer häufiger Beschwerden durch Angehörige von Verstorbenen.

Ärgernis Nummer eins sind freilaufende Hunde und Hundekot auf den Friedhofsflächen und den Gräbern. In Bottrop ist es zwar grundsätzlich nicht verboten, Hunde auf den Friedhof mitzunehmen. Allerdings gilt auf Friedhöfen eine generelle Leinenpflicht. Daher müssen die Vierbeiner angeleint sein. Aktuell wurde sogar ein städtischer Mitarbeiter von einem freilaufenden Hund auf dem Nordfriedhof gebissen und musste sich daraufhin in ärztliche Behandlung begeben.

Auch die Hinterlassenschaften der Hunde werden immer häufiger liegengelassen, beobachtet die Friedhofsverwaltung. Dabei werden Hundetüten und entsprechende Abfallbehälter von der Stadtverwaltung kostenlos an den Eingängen der Friedhöfe zur Verfügung gestellt.

Ärgernis Nummer zwei sind Fahrräder. Die Verwaltung weist weiter darauf hin, dass das Mitführen von Fahrrädern auf allen Friedhöfen zwar grundsätzlich erlaubt ist. Für Radfahrer bedeutet dies aber, dass das Rad geschoben werden muss. Fahrradfahren auf den Friedhöfen ist verboten und dieses Verbot wird zunehmend missachtet.

Wer mit dem Fahrrad über den Friedhof fährt – zum Teil mit hohen Geschwindigkeiten dank der E-Bikes – der stört und gefährdet andere Besucher. Auch Trauerfeiern wurden schon von forschen Pedalrittern gestört. Es kam auch zu Beinahe-Zusammenstößen mit dem städtischen Personal, mit Arbeitsmaschinen sowie mit Gärtnern und Steinmetzen, die bei ihrer Arbeit nicht mit Radfahrern rechnen.

Die Verwaltung bittet daher dringend darum, gerade diese beiden Regeln zu beachten, um auf den Friedhöfen ein faires Miteinander zu pflegen.

(c) Text: Stadt Bottrop

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