Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.
Ab Montag, 6. Mai 2024, sind die Briefwahlstellen im Saalbau (Casino), Droste-Hülshoff-Platz 4, und im Sitzungstrakt der Bezirksverwaltungsstelle in Kirchhellen, Kirchhellener Ring 84-86, geöffnet. Diese sind montags und dienstags jeweils von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr durchgängig geöffnet. Am Freitag, 7. Juni 2024, ist eine Beantragung bis 18 Uhr in beiden Briefwahlstellen möglich.
Alle Wahlberechtigten können nur persönlich die Briefwahl beantragen. Abweichend von dieser Regel ist eine Beantragung der Briefwahl für eine andere Person bei Vorlage einer Vollmacht möglich, allerdings nur für maximal vier Personen.
Wahlberechtigt zur Europawahl sind grundsätzlich alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag, 9. Juni 2024, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten und denen nicht durch Richterspruch das Wahlrecht entzogen wurde.
Hinweis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
Die wahlberechtigten Bürger/innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/innen) sind nur dann in das Wählerverzeichnis der Stadt Bottrop aufgenommen, soweit hierzu ein Antrag bis zum 19. Mai 2024 bei der Stadt Bottrop eingegangen ist. Von Amts wegen werden diejenigen wahlberechtigten Unionsbürger/innen in das Wählerverzeichnis eingetragen, die früher bereits auf ihren Antrag hin bei der Europawahl 2009, 2014 oder 2019 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen worden und nicht zwischenzeitlich in das Ausland fortgezogen waren.
Hinweis für Zugezogene:
Wahlberechtigte, die sich hier in der Zeit vom 29. April bis 19. Mai 2024 mit einziger Wohnung oder mit Hauptwohnung anmelden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Bottrop eingetragen. Ein Antrag muss vor allem dann gestellt werden, wenn der Wahlberechtigte sich bereits vor dem 28. April 2024 in der bisherigen Wohngemeinde abgemeldet hat und deshalb dort nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Antrag kann ab dem 6. Mai 2024 direkt nach der Anmeldung in den Briefwahlstellen
• Bottrop: Saalbau, Casino, Droste-Hülshoff-Platz 4, Zugang über die Brücke
• Kirchhellen: Bezirksverwaltungsstelle, Kirchhellener Ring 84 – 86, Sitzungstrakt
gestellt werden. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 19. Mai 2024.
Wird kein Antrag gestellt, so bleibt die/der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde eingetragen, wenn er sich nicht bereits vor dem 28. April 2024 dort abgemeldet hat, und kann nur dort, z.B. durch Briefwahl, wählen.
Hinweis für Wohnungslose:
Wer keine Wohnung hat, aber sich in Bottrop „sonst gewöhnlich aufhält“ und deshalb wahlberechtigt ist, kann nur auf Antrag bis zum 19. Mai 2024 in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Ein Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt ist beizubringen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Donnerstag, 2. Mai 2024, an alle Wahlberechtigten verteilt und sollten bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt sein. Wer bis Sonntag, 19. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich zur Überprüfung der Wahlberechtigung an die Leitung der Briefwahlstelle, unter der Telefonnummer 02041 – 70 3918, wenden.
Die Briefwahl kann im Internet unter https://wahlen.krzn.de/briefwahl/vt5p10q4n7ej99nlcodu/11/0029 und über den QR-Code in der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Pixabay