Karnevalskirmes darf nicht auf Osterfelder Straße stattfinden

Wegen der Sperrung der A 42 und zeitgleicher Bauarbeiten an der Straße “Am Lamperfeld” hat der Ereignisstab der Stadt in seiner vergangenen Sitzung entschieden, dass eine Sperrung der Osterfelder Straße für sechs Tage nicht möglich ist.

Als wichtige Verkehrsader und Anfahrtsweg der Feuerwehr zu den westlich der Innenstadt liegenden Wohngebieten sowie für Rettungswagen zum Knappschaftskrankenhaus, ist sie unverzichtbar.

Nach der Entscheidung des Ereignisstabes kurz vor Weihnachten wurde sofort der Schaustellerverband informiert. Dabei wurde von den Schaustellerinnen und Schaustellern auch über mögliche alternative Standorte gesprochen. Hierzu gibt es noch keine Entscheidung. Deshalb wurde bislang von Seiten der Stadt Bottrop noch nicht informiert. Entsprechende Gesprächen sollten abgewartet werden. 

Eine Sperrung der Osterfelder Straße an der Kreuzung Hans-Böckler-Straße/Peterstraße während der Dauer des Rosenmontagsumzuges ist aber möglich, da eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleistet wird.

Text © Stadt Bottrop, Foto Wir lieben Bottrop

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