ISEK: Stadt setzt Impulse für die Stadtentwicklung

Am gestrigen Dienstag (12. Dezember) hat der Rat der Stadt Bottrop ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (kurz: ISEK) für die gesamte Innenstadt gebilligt sowie ein daraus abgeleitetes ISEK für das Rathausviertel beschlossen. Zudem wurde das Rathausviertel zu einem sog. Stadtumbaugebiet erklärt.

Das ISEK Rathausviertel sieht u.a. die Teilmaßnahmen behutsame Erneuerung des Ernst-Wilczok-Platzes, städtebauliche Neuordnung des Bereichs Droste-Hülshoff-Platz sowie Hof- und Fassadenprogramm, Quartiersmanagement und Verfügungsfond vor. In den kommenden Monaten sollen die Maßnahmen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren und der Bürgerschaft weiter vertieft und qualifiziert werden.

Die Stadtverwaltung wurde im Jahr 2021 beauftragt, ein ISEK für die Bottroper Innenstadt zu entwickeln. Darin werden neben städtebaulichen Maßnahmen auch andere Themenfelder, wie z. B. Mobilität, Begrünung, Wasser und privates Engagement betrachtet. Ein ISEK wird als langfristige Entwicklungsgrundlage erarbeitet, die allerdings ständig fortgeschrieben wird. Es dient als Basis für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung und aus anderen Förderprogrammen. 

Zunächst wurde ein ISEK für die gesamte Innenstadt erarbeitet. Aufwertung der Straßenzüge und öffentlichen Räume, nachhaltige Weiterentwicklung zu einem lebendigen und attraktiven Ort sowie Gestaltung eines klimaangepassten Lebensraums sind die Hauptziele, die mit dem ISEK verfolgt werden.

Die gesamte Innenstadt sollte danach zu einem Stadtumbaugebiet erklärt werden. Gemäß der bisherigen Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 hätte man dafür in den kommenden Jahren nach und nach einzelne Maßnahmen für eine Förderung anmelden können.

Seit Sommer 2023 gilt in Nordrhein-Westfalen die Förderrichtlinie Stadterneuerung 2023, wonach deutlich kleinere Stadtumbaugebiete vorgesehen sind, für die nicht schrittweise einzelne Maßnahmen beantragt werden können. Nun kann nur noch eine Gesamtmaßnahme mit unterschiedlichen Teilprojekten zur Förderung angemeldet werden.

Die Verwaltung hat daher in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und dem NRW-Bauministerium vorgeschlagen, die Innenstadt in drei Stadtumbaugebiete aufzuteilen: Rathausviertel, Hansaviertel und westliche Innenstadt.

Da im Rathausviertel die dort angedachten Maßnahmen bereits relativ weit qualifiziert sind und dafür entsprechende politische Beschlüsse vorliegen, hat daher die Verwaltung fristgerecht Ende Oktober 2023 eine Gesamtmaßnahme für ein Stadtumbaugebiet Rathausviertel beantragt. 

Zweifellos besteht für das Hansaviertel der größte Handlungsdruck. Daher soll für diesen Bereich im kommenden Jahr eine weiteres Stadtumbaugebiet eingerichtet werden. Dafür soll dann im Herbst 2024 eine Gesamtmaßnahme zur Förderung angemeldet werden. Die einzelnen Teilprojekte sind aber anders als im Rathausviertel noch nicht konkret und müssen in den kommenden Monaten mit allen relevanten Akteuren konkretisiert werden. Angedacht sind z. B. folgende Maßnahmen:
– Ertüchtigung bestehender Brunnenanlagen,
– Integration von Wasser im Bereich der Straßen Hansastraße / Am Pferdemarkt,
– Mobiles Grün,
– Verbesserung der technischen Infrastruktur für den Wochenmarkt auf dem Kirchplatz,
– Hof- und Fassadenprogramm, Quartiersmanagement sowie Verfügungsfond.

Ein weiteres Stadtumbaugebiet in der westlichen Innenstadt kann später folgen.

Unabhängig von der Abgrenzung der Stadtumbaugebiete können Mobilitätsprojekte wie das Parkraumkonzept und der vorgeschlagene Verkehrsversuch für die Osterfelder Straße weiterverfolgt werden.

© Fotos & Text: Stadt Bottrop

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