Lärmaktionsplan: Start der 2. Beteiligungsphase

Am 20. November 2023 tritt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes in die Runde 4 in Kraft. Diese Phase bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den vorläufigen Lärmaktionsplan-Entwurf sowie das Beteiligungsverfahren zu kommentieren. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte den Entwurf des Lärmaktionsplans zunächst veröffentlicht, und bis zum 2. Januar 2024 besteht nun die Gelegenheit, dem EBA Feedback zu geben.

In der vorangegangenen ersten Phase, die vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 stattfand, konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung Orte benennen, an denen sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu diesen Orten konnten sie anschließend verschiedene Aussagen zur Lärmsituation machen. Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich aktiv an dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, was die hohe Relevanz des Themas verdeutlicht.

Die nun beginnende zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erstreckt sich bis zum 2. Januar 2024. In dieser Zeitspanne haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den vorläufigen Lärmaktionsplan-Entwurf zu bewerten und dem Eisenbahn-Bundesamt ihre Rückmeldungen zum gesamten Verfahren zu übermitteln.

Das Eisenbahn-Bundesamt sieht die Einbindung der Öffentlichkeit als essenziell an und ermutigt alle Interessierten, aktiv am Beteiligungsprozess teilzunehmen. Die gesammelten Rückmeldungen tragen dazu bei, eine umfassende und ausgewogene Lärmaktionsplanung zu gewährleisten.

© Fotos & Text: Stadt Bottrop

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