
Zu den Änderungen mit dem Jahreswechsel gehört, dass der Kinderreisepass ab 2024 als Ausweisdokument nicht mehr ausgestellt wird. Eltern, die mit ihren Kindern auf Fernreise gehen wollen, benötigen für diese über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip.
Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher. Und: Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip haben aufgrund ihrer geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer, beim Kinderreisepass beträgt sie ein Jahr. Das bedeutet einen enormen Aufwand für Eltern und die Stadtverwaltungen für die jährliche Neubeantragung. Pässe ohne Chip haben zudem eine eingeschränkte Akzeptanz. Andere Staaten können sie ablehnen.
„Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden”, erklärt das Bundesinnenministerium (BMI). Solange das Gültigkeitsende nicht erreicht sei, können Kinder aber noch mit dem Kinderreisepass reisen. Ab Januar läuft es für sie dann genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt der
Personalausweis, für Reisen über die Grenzen der EU hinaus ist meist ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig.
Das BMI weist aber darauf hin: Kinder verändern sich innerhalb dieser Zeit so stark, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.
Beantragt werden die Dokumente in Bottrop im Bürgerbüro im Rathaus oder in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen. Mitzubringen sind ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument. Hatte das Kind bisher keinen Ausweis, muss die Geburtsurkunde vorgezeigt werden. Der Reisepass kostet einmalig 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro.
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