Im Zeitraum 21. Oktober – 30. November 2023 werden die Straßen “Am Schleitkamp”, “Heimersfeld”, “Burgstraße”, “Overbeckstraße”, “Hebeleckstraße” und “Plaggenbahn” als Fahrradstraßen ausgewiesen/umgebaut. Dazu werden die von den politischen Gremien beschlossenen Beschilderungs- und Markierungspläne umgesetzt.
Fahrradstraßen, die in der Regel nur von Fahrrädern und E-Scootern befahren werden dürfen, sind ausnahmsweise auch für Pkw und Krafträder zugelassen. Für die Freigabe der letztgenannten Verkehrsteilnehmer lässt die Stadt Bottrop entsprechende Zusatzzeichen anbringen.
Die Arbeiten zum Aufbringen der Großpiktogramme mit den Fahrradstraßensymbolen sowie die Markierungsarbeiten, bei denen 4,0 bis 5,50 Meter breite Fahrgassen entstehen, werden überwiegend unter halbseitiger Straßensperrung, in Kreuzungsbereichen auch unter Vollsperrung, von sehr kurzer Dauer durchgeführt. Der zusätzlich herzustellende Sicherheitsstreifen von mindestens einem halben Meter zwischen Fahrgasse und vorhandenen Parkplätzen wird als sogenannte Wanderbaustelle mit einem entsprechenden Markierungsgerät / Fahrzeug auf den Fahrbahnen markiert.
Der allgemeine Straßenverkehr kann bei jeder Art der Bauausführung ohne größere Behinderungen aufrechterhalten werden. Ortskundige werden gebeten, die Baustellen während der angegebenen Zeit zu umfahren.
© Grafik, Foto & Text: Stadt Bottrop