Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 am 1. August schulpflichtig. Das sind nach Mitteilung der Stadtverwaltung alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis einschließlich 30.09.2018 geboren sind.
Außerdem können Kinder, die ab dem 1. Oktober 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, vorzeitig durch Anmeldung der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Zum weiteren Ablauf: Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtig werdenden Kinder erhalten jetzt per Post ein Anmeldeformular, einen Zusatzbogen zur Anmeldung, eine Informationsbroschüre, ein Merkblatt mit zusätzlichen Informationen zum Anmeldeverfahren und einen Freiumschlag zum Zurücksenden der Anmeldeformulare. Anmeldeunterlagen für vorzeitig einzuschulende oder auswärtige Kinder werden ab Anfang September zentral vom städtischen Fachbereich Jugend und Schule an die angegebene Adresse verschickt.
Die Anmeldeformulare sind mit dem Freiumschlag bis zum 22. September an die gewünschte Grundschule zu senden. Alternativ zur Rücksendung der Anmeldeunterlagen besteht bei diesem Anmeldeverfahren auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung. Die hierfür notwendige Vorgehensweise ist in einer gesonderten Anleitung beschrieben, die den Anmeldeunterlagen beiliegt. Durch die Online-Anmeldung entfällt die Rücksendung des Anmeldebogens bzw. des Zusatzbogens.
Die persönliche Vorstellung des Kindes an der aufnehmenden Grundschule erfolgt voraussichtlich zwischen dem 16. Oktober und dem 10. November. Über den jeweiligen Vorstellungstermin erhalten die Eltern einen gesonderten Bescheid von der Schule.
Wann an welche Schule noch ein Tag der offenen Tür stattfindet, erfahrt ihr in unserem Veranstaltungskalender. Zur besseren Übersicht wähle als Filter “Tag der offenen Tür” aus.
© Text: Stadt Bottrop