Grundwasserbelastung! Hier darfst du das Brunnenwasser nicht mehr nutzen

Die Stadt Bottrop hat mit sofortiger Wirkung mit einer Allgemeinverfügung sowohl die Nutzung als auch die Förderung von Grundwasser untersagt. Betroffen ist das Gebiet gegenüber Prosper-Haniel zwischen der Knappenstraße und Brakerstraße und den darin gelegenen Straßen Morianstraße, Steigerstraße, Thomasstraße, Leiblstraße, Holbeinstraße und ‘An der Knippenburg’. Hintergrund sind nun festgestellte Grundwasserbelastungen, auf deren Basis das Verbot zum Schutz der Bevölkerung erlassen werden musste.

Zurzeit läuft das Abschlussbetriebsplanverfahren zur Beendigung der Bergaufsicht für die ehemalige Schachtanlage Proper II des ehemaligen Bergwerkes Prosper-Haniel in Bottrop. Innerhalb des Verfahrens wurde eine “orientierende Gefährdungsabschätzung” durchgeführt. Der Gutachter empfiehlt aufgrund der zum Teil deutlichen Grundwasserbelastungen im Bereich der Knappenstraße, in dem westlich anschließendem Wohngebiet Grundwasserentnahmen zu untersagen.

Der derzeitige Erkundungsstand lässt zwar keine genau räumliche Abgrenzung der Grundwasserbelastung zu. Die Lage der Kontamination ist aber soweit bekannt, dass sie auf das Wohngebiet zwischen Knappenstraße und Brakerstraße bezogen werden kann. Hier befinden sich auch Hausgärten, gärtnerisch genutzte Flächen und Gewerbebetriebe. Die Stadt Bottrop kann daher nicht auszuschließen, dass in dem Gebiet Grundwasser auch als Trinkwasser, als Wasser für die Gartenbewässerung oder in anderer Form als Brauchwasser genutzt wird. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sollen Kontaktmöglichkeit von Menschen mit dem durch Schadstoffeinträge belasteten Grundwasser unterbunden werden.

Im Rahmen des laufenden Abschlussbetriebsplanverfahrens sind nun Lösungen für eine dauerhafte Sicherung der Altlasten zu entwickeln und umzusetzen, damit eine Gefährdung der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann.

In diesem Radius sollte Kontakt zu Grundwasser vermieden werden. Grafik: Stadt Bottrop

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