Erhebungsbeauftragte nehmen ihren Dienst in Bottrop auf
Der Zensus 2022 startet ab Sonntag, 15. Mai und ist das zurzeit größte Statistikprojekt in Deutschland.
In diesen Tagen beginnen in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Bottrop die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, ihre Arbeit vor Ort. Zur Vorbereitung der Haushaltebefragung stellen die Erhebungsbeauftragten zunächst fest, wer an den zufällig ausgewählten Anschriften wohnt, an denen die Befragung stattfindet. In Nordrhein-Westfalen sollen ab dem 15. Mai etwa 1,4 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltsstichprobe sowie etwa 60 000 Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheime) befragt werden. Darüber hinaus geben etwa 11 000 Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Alten- und Pflegeheime) Auskunft über deren Bewohnerinnen und Bewohner. In Bottrop werden ca. 7800 Bürger und Bürgerinnen von 65 Erhebungsbeauftragten befragt. Außerdem werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren Beauftragte durch IT.NRW angeschrieben.
Das ist der Ablauf
Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich vor der Befragung schriftlich mit einem
Anschreiben und einer Terminankündigungskarte an. Die darauffolgende persönliche Befragung dauert etwa 5-10 Minuten. Bei dem Termin werden ausschließlich grundlegende Fragen zur Ermittlung der Einwohnerzahlen gestellt. Den Großteil der Fragen können die Befragten anschließend über einen Online-Fragebogen beantworten.
Beantwortung ist verpflichtend
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einer besonderen Situation bei der Durchführung des Zensus 2022 bewusst. Die persönlichen Befragungen erfolgen dementsprechend nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben.
Für den Zensus 2022 besteht zudem eine Auskunftspflicht. Geregelt ist dies im „Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022“ (ZensG 2022). Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Befragung nicht freiwillig ist. Bürgerinnen und Bürger, die für die Stichprobe ausgewählt wurden, sind per Gesetz verpflichtet, die ihnen gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Verweigerung der Auskunft droht ein mehrstufiges Mahnverfahren, das in der Festsetzung von Zwangsgeldern mündet.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Deutschland finden Sie im Internet unter http://www.zensus2022.de – spezielle Informationen zum Zensus 2022 in Nordrhein-Westfalen unter der Adresse https://www.it.nrw/zensus-2022.
Für persönliche Rückfragen steht die Zensus-Hotline 0211 82 83 83 83 ab Montag, 9. Mai, zur Verfügung.
Text: Stadt Bottrop
Bild: Zensus 2022