Einstieg in die Durchführung der anstehenden Landtagswahl hat begonnen

Briefwahlstellen nehmen am 11. April ihre Arbeit auf. Wahlbenachrichtigungen werden seit heute verschickt.

Ab Montag, den 11. April sind die Briefwahlstellen zur kommenden Landtagswahl am 15. Mai geöffnet. In Bottrop befindet sich eine Briefwahlstelle im Casino des Saalbaus (Droste-Hülshoff-Platz 4) und eine weitere im Sitzungstrakt der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen (Kirchhellener Ring 84-86).

Geöffnet sind die Briefwahlstellen zu folgenden Zeiten:

Mo.: 8.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mo.: 8.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mi.: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do.: 8.30 Uhr – 18.00 Uhr
Fr.: 8.30 Uhr – 16.00 Uhr

Als besonderen Bürgerservice wird die Briefwahlstelle im Saalbau zusätzlich an den Samstagen, am 23. April, 30. April und 07. Mai, jeweils in der Zeit von 08.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 13. Mai 2022 ist außerdem eine Beantragung noch bis 18.00 Uhr in beiden Briefwahlstellen möglich. In beiden Briefwahlstellen besteht eine Maskenpflicht.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl die Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen hat.

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit heute (8. April) an alle Wahlberechtigten verteilt und sollten bis spätestens zum 24. April zugestellt sein. Wer bis Sonntag, 24. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich zur Überprüfung der Wahlberechtigung an die Leitung der Briefwahlstelle, Tel.: 70 3918, wenden.

Die Beantragung von Wahlscheinen soll so bequem wie möglich gestaltet werden. Deswegen gibt es nicht nur die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und wieder zu versenden, auch online ist eine Beantragung möglich. Das geht entweder über die städtische Website, mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an “briefwahlstelle@bottrop.de” und wie gewohnt vor Ort in den Briefwahlstellen. Alle Wahlberechtigten können nur persönlich die Briefwahl beantragen. Abweichend von dieser Regel ist eine Beantragung der Briefwahl auch für eine andere Person bei Vorlage einer Vollmacht möglich, allerdings nur für maximal vier Personen.

Das Wahlamt sucht weiterhin für die Durchführung der Landtagswahl am 15. Mai ehrenamtliche Wahlhelfer. Benötigt wird Unterstützung in Wahl- und Briefwahlvorständen. Für die Tätigkeit im Briefwahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro und im Wahlvorstand im Stimmbezirk gibt es 50 Euro. Für das Ehrenamt kann sich jeder wahlberechtigte Einwohner bewerben. Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bottrop.de/politik/wahlen/ltw_2022/wahlhelfergesucht.php

Text: Stadt Bottrop

Jetzt suchen