Corona-Aufholprogramm gegen Lernlücken

„Aufholen nach Corona“: Stadt ruft Mittel aus Aktionsprogramm ab

Den Folgen von Corona für Bottrops Kinder und Jugendliche soll auf mehr als einem Weg erfolgreich begegnet werden, neuestes Werkzeug sind die von der Landesregierung eingeführten Bildungsgutscheine.

„Ankommen und Aufholen“, das ist den Kindern und Jugendlichen, die mit den Auswirkungen der Coronapandemie fortwährend umgehen müssen, ganz besonders zu wünschen. Um die negativen Folgen für Schülerinnen und Schüler möglichst abzumildern, hat das Ministerium für Schule und Bildung mit dem gleichnamigen Programm bereits verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Mit der Bereitstellung von Bildungsgutscheinen schafft die Landesregierung nunmehr ein weiteres Werkzeug, um entstandene Lernlücken zu beheben.

Die Bildungsgutscheine werden durch die Schulen an einzelne Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ausgeteilt. Der Bildungsgutschein berechtigt über die Inanspruchnahme von insgesamt zehn Lerneinheiten zu je 90 Minuten in einer Kleingruppe bei einem der vom Ministerium für Schule und Bildung zugelassenen Bildungsanbieter. Maximal können je Kleingruppe sechs Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Der Bildungsanbieter rechnet dabei direkt mit dem Schulträger ab. Die Erziehungsberechtigten tragen keinerlei Kosten oder Eigenanteile an den Fördermaßnahmen.

Möchten Sie Partner der Bildungsgutscheine werden?
Bildungsanbieter, die für die Bildungsgutscheine zugelassen werden möchten, müssen sich an einer laufenden Ausschreibung beteiligen, um einen Rahmenvertrag mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) abzuschließen. Sie benötigen keine eigenen Räumlichkeiten – in Absprache mit dem Schulträger und den Schulen können auch Räumlichkeiten für die Umsetzung dieser Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Das Beitrittsverfahren wurde mit EU-Bekanntmachung im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sollten die Anbieter die vom MSB festgelegten Bedingungen erfüllen, werden sie zugelassen und mit ihren Kontaktdaten in einer Liste auf dem Bildungsportal zur Verfügung gestellt. Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte können die Bildungsanbieter auswählen.

Text: Stadt Bottrop

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