Quarantäneregelungen in Bottrop

Umsetzung findet nach Vorgaben des Bunds-Länderbeschlusses statt

Seit dem 12. Januar setzt die Stadt Bottrop die im Bund-Länderbeschluss vom 7. Januar definierten Bedingungen für Quarantäne von Covid19- Erkrankten und deren Kontaktpersonen um.

Demnach gilt sowohl für Infizierte als auch für Kontaktpersonen eine Quarantäne- Dauer von zehn Tagen. Eine Differenzierung nach verschiedenen Virusvarianten, wie beispielsweise Omikron, gibt es nicht. Am siebten Tag besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Quarantäne-Beendigung durch einen negativen Schnell- oder PCR Test.

Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ist ab dem siebten Tag unter der Voraussetzung einer mindestens 48 Stunden langen Symptomfreiheit ein PCR-Test verpflichtend zur Beendigung der Quarantäne.

Infizierte Kinder und Jugendliche können nach sieben Tagen mit einem PCR oder Schnelltest aus der Quarantäne entlassen werden. Kontaktpersonen im Kinder- und Jugendalter können bereits nach fünf Tagen mit negativen PCR- oder Schnelltest die Quarantäne beenden.

Für Kontaktpersonen gilt, dass geboosterte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne kommen, ebenso doppelt geimpfte, bei denen die letzte Impfung weniger als 3 Monate zurückliegt. Das gleiche gilt für Geimpfte, Genesene und frisch Genesene, wenn auch hier die Erkrankung bzw. Impfung weniger als 3 Monate zurückliegt.

Jedoch sollten alle Personen mit einem Risikokontakt bei Krankheitszeichen unbedingt einen Test machen, um eine mögliche Infektion zu erkennen.

Diese Bedingungen gelten auch für Quarantäneanordnungen, die bereits vor dem 12. Januar ausgesprochen wurden.

Personen, die sich in diesen Konstellationen wiederfinden und über diese Erklärung hinaus Fragen haben, können sich an die Corona-Hotline der Stadt Bottrop (02041/705080) wenden.

Text: Stadt Bottrop

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