
Die Quarantänezeit wurde reduziert und insbesondere in den Schulen und den Kitas treten Lockerungen in Kraft.
Das Land NRW hat eine neue Quarantäne-Verordnung erlassen, die nun in den jeweiligen Kommunen umzusetzen ist. Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, muss weiterhin für 14 Tage in die häusliche Quarantäne. Neu ist die Quarantänezeit für Kontaktpersonen. Sie wurde von 14 auf zehn Tage reduziert.
In den Schulen und in den Kitas kommt generell nach Vorgaben des Landes nur noch der positive Corona-Fall in Quarantäne und eine weitere Ermittlung von Kontaktpersonen wird durch die Gesundheitsämter nicht mehr vorgenommen. Nur wenn in der Einrichtung ein zweiter Fall auftritt, der unmittelbaren Kontakt zu dem sog. Indexfall hatte, beispielsweise als direkter Sitznachbar oder als Wettkampfpartner im Sportunterricht, werden in Bottrop die Kontaktermittlung wie gehabt durchgeführt. Auch in sonderpädagogischen Einrichtungen gilt die Ausnahme, dass eine Kontaktnachverfolgung wie bisher durchgeführt wird.
Die Quarantänezeit von zehn Tagen kann jetzt auch durch einen negativen Test verkürzt werden, wenn die betroffene Person frei von Symptomen ist. Dieser Test, um die Quarantäne zu verkürzen, kann auf zwei Wegen erfolgen: Durch einen PCR-Test mit Probenentnahme frühestens am fünften Tag der Quarantäne oder durch einen Antigen-Schnelltest (POC-Test) frühestens am siebten Tag der Quarantäne.
Das Gesundheitsamt der Stadt Bottrop akzeptiert bei Schulen ausschließlich PCR- und POC-Tests, die von einem Arzt oder durch ein Bürgertestzentrum durchgeführt und bescheinigt wurden. Nicht akzeptiert werden hingegen selbstausgestellte Bescheinigung von Eltern, wenn diese bei ihrem Kind einen negativen Selbsttest aus der Apotheke oder dem Drogeriehandel durchgeführt haben sollten.
Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt der Stadt Bottrop zugesandt werden, damit die Quarantäne-Anordnung aufgehoben werden kann. Dies kann auch per E-Mail an die Adresse Freitestung@bottrop.de geschehen. Im Betreff sollte “Verkürzung der Quarantäne” stehen und die E-Mail Name, Adresse und Rufnummer für Rückfragen enthalten. Die angehängte Bescheinigung muss im Format “jpg” oder “pdf” vorliegen.
Zu beachten ist auch die Berechnung der Quarantäne-Tage. Das Robert-Koch-Institut definiert den ersten vollen Tag der Quarantäne als den Tag nach dem letzten Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall. Ab diesem Tag wird gezählt, bis die Anzahl an Tagen der empfohlenen Quarantänedauer erreicht ist. Sollte die Probenentnahme für einen PCR- oder Antigen-Schnelltest vor den festgelegten fünf bzw. sieben Tagen erfolgt sein, ist eine Verkürzung der Quarantäne nicht möglich.
Text: Stadt Bottrop