Neue Corona-Regeln auf Friedhöfen

Trauerhallen

Innerhalb aller Räumlichkeiten auf den städtischen Friedhöfen gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu fremden, also nicht dem eigenen Haushalt angehörenden, Personen. Die Notwendigkeit zur Führung einer Liste zur Rückverfolgbarkeit ist nicht mehr gegeben.

Mit Blick auf die aktuellen Coronazahlen ist der Zutritt zu den Trauerhallen nur noch

  • geimpften
  • genesenen oder
  • getesteten Personen

gestattet. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind durch die Bestatter zu kontrollieren. Die erforderlichen Nachweise sind bei der Trauerfeier mitzuführen und vor Eintritt in die Trauerhalle vorzulegen.

Trauerzug

Hier wird die Einhaltung des Mindestabstandes insbesondere zu fremden Personen und das Tragen einer medizinischen Maske unbedingt empfohlen.

Urnenbeisetzung

Es gilt wieder die Frist von sechs Wochen von der Einäscherung bis zur Beisetzung der Urne/Asche. Die vorübergehende Ausweitung der Frist auf drei Monate entfällt ab sofort.

Offene Aufbahrung und Verabschiedung

Die offene Aufbahrung oder die Verabschiedung von Verstorbenen am offenen Sarg ist wieder möglich. Bei Corona-positiven oder an anderen ansteckenden Infektionskrankheiten infizierten Verstorbenen dürfen diese nur am geschlossenen Sarg stattfinden.

Beisetzung im Leichentuch

Beisetzungen im Leichentuch sind wieder möglich, soweit bei der verstorbenen Person eine Corona- oder sonstige ansteckende Infektion auszuschließen ist.

Text: Stadt Bottrop

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