Fehlende Beschilderungen haben Fragen bei Rad- und Autofahrer:innen aufgeworfen
Die Einrichtung von Fahrradstraßen in Bottrop schreitet voran. Zwar sind noch nicht alle notwendigen Verkehrsschilder aufgestellt, doch haben die Fahrbahnumgestaltungen auf der Schützen- und der Zeppelinstraße beispielsweise einige Fragen ausgelöst, die Straßenverkehrsamtsleiterin Monika Werwer und Heribert Wilken, Leiter des städtischen Fachbereichs Tiefbau, heute (22. Juli) beantwortet haben.
Danach sind die Baumaßnahmen noch nicht fertiggestellt. Derzeit befinden sich zum größten Teil nur Markierungen auf dem Boden und eine Beschilderung fehlt noch. Heribert Wilken betont daher, dass die Beschilderung noch folgen wird und zudem alle Anwohner der Schützen- und der Zeppelinstraße einen Flyer mit genauen Erläuterungen der Schilder und Bodenmarkierungen, sowie deren Konsequenzen erhalten.
Zu Schulbeginn ist eine Informationsaktion in Form von Plakaten für die Schüler des Josef Albers Gymnasium und des Heinrich Heine Gymnasium geplant, da diese beiden Schulen direkt an Fahrradstraßen angrenzen.
Grundsätzlich gilt, der Kfz-Verkehr ist in einer Fahrradstraße nach der Straßenverkehrsordnung nur ausnahmsweise zulässig. So darf dort maximal 30 km/h gefahren werden, Fahrräder haben Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern und sie dürfen nebeneinander fahren.
Die auffallend rot markierten Stellen weisen darauf hin, dass sich an dieser Stelle etwas in der Verkehrsregelung geändert hat, und sollen bei Rad- und Autofahrer:innen für Aufmerksamkeit sorgen. Die gestrichelte Linie dient als Sicherheitsabstand für die Radfahrer:innen zu parkenden Autos. Genaue Erläuterungen werden die Verkehrsschilder geben.
Ziel ist es, den Radverkehr zu fördern, mehr Sicherheit zu schaffen und die Fahrradakzeptanz zu steigern. Gefördert werden die entsprechenden Maßnahmen zu 85 Prozent durch das Land NRW.
Text und Fotos: Stadt Bottrop