Mit Geltung der Landes-Corona-Verordnung ab dem 21. Juni – Ausnahme Märkte
Durch die Corona-Verordnung des Landes, die ab Montag, dem dem 21. Juni gilt, entfallen auch in Bottrop die Grundlagen für die Maskenpflicht in der Kern-Innenstadt. Nach Mitteilung des städtischen Corona-Krisenstabes gilt auch, dass ab Montag am ZOB keine Maskenpflicht mehr besteht. Da die Verordnung jedoch noch das Tragen von Alltagsmasken in Warteschlangen etc. vorschreibt, gibt es eine Sondersituation: Der Krisenstab weist ausdrücklch darauf hin, dass auf den Wochenmärkten die Maskentragepflicht direkt an den Verkaufsständen weiterhin gilt!
Text: Stadt Bottrop