Maskenpflicht entfällt auch in der Innenstadt weitestgehend im Außenbereich

Mit Geltung der Landes-Corona-Verordnung ab dem 21. Juni – Ausnahme Märkte

Durch die Corona-Verordnung des Landes, die ab Montag, dem dem 21. Juni gilt, entfallen auch in Bottrop die Grundlagen für die Maskenpflicht in der Kern-Innenstadt. Nach Mitteilung des städtischen Corona-Krisenstabes gilt auch, dass ab Montag am ZOB keine Maskenpflicht mehr besteht. Da die Verordnung jedoch noch das Tragen von Alltagsmasken in Warteschlangen etc. vorschreibt, gibt es eine Sondersituation: Der Krisenstab weist ausdrücklch darauf hin, dass auf den Wochenmärkten die Maskentragepflicht direkt an den Verkaufsständen weiterhin gilt!

Text: Stadt Bottrop

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