Im Stenkhoffbad darf das Kleinkinderschwimmbecken aufgrund der Coronaregeln nicht genutzt werden kann und ist daher gesperrt. Das hat heute (10. Juni) der zuständige städtische Sport- und Bäderbetrieb mitgeteilt.
Text: Stadt Bottrop
Im Stenkhoffbad darf das Kleinkinderschwimmbecken aufgrund der Coronaregeln nicht genutzt werden kann und ist daher gesperrt. Das hat heute (10. Juni) der zuständige städtische Sport- und Bäderbetrieb mitgeteilt.
Text: Stadt Bottrop