Eine Entscheidung über einen endgültigen Erlass steht noch aus
Im vergangenen Jahr wurde in Bottrop bereits mehrfach auf die Erhebung von KiTa und OGS Beiträgen verzichtet, weil die Einrichtungen pandemiebedingt geschlossen oder in einem eingeschränkten Umfang betrieben werden mussten. Hierbei gab es jeweils eine mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelte Kostenträgerschaft, bei der Land und Kommune jeweils 50 Prozent der ausgefallenen Elternbeiträge übernommen haben.
Ebenso wurde für den Monat Januar in diesem Jahr verfahren, nachdem die Kostenübernahme mit dem Land durch die Kommunalen Spitzenverbände geklärt werden konnte.
Aktuell gelten für die Betreuungseinrichtungen weiterhin Regelungen, dass diese nur im Rahmen eines eingeschränkten Pandemiebetriebs und mit einer Verminderung des Betreuungsumfanges um zehn Stunden wöchentlich zugelassen sind. In den Schulen erfolgt seit Mitte Januar Distanzunterricht mit einem speziellen Betreuungsangebot, sollten Kinder nicht zu Hause betreut werden können. Die Eltern wurden jedoch landesseitig aufgefordert, auf die Inanspruchnahme einer Betreuung möglichst zu verzichten. Dementsprechend werden die Elternbeiträge für den Monat Februar vorerst nicht eingezogen. Da das Land mit den Kommunen aktuell eine Beitragserstattung überprüft, bleibt es abzuwarten, ob die Beiträge später eingezogen oder, wie in den vergangenen Monaten, komplett erlassen werden.
Text: Stadt Bottrop