Testpflicht für Angehörige und Beschäftigte ist bis zum 10. Februar verlängert.
Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat seine Allgemeinverfügung, die eine Testpflicht für die Pflegeheime im Stadtgebiet verfügt, bis zum 10. Februar 2021 verlängert. Betroffen davon sind alle vollstationären Einrichtungen der Dauer- und Kurzeitpflege. Ob es über diesen Stichtag hinaus eine weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung gibt, hängt von der Entwicklung des Pandemiegeschehens in den Einrichtungen ab.
Testen auf eine Covid-19-Infektion müssen sich alle Besucher, Beschäftige der Einrichtungen und jeder, der ansonsten beruflich in den Einrichtungen zu tun hat, wie beispielsweise Physiotherapeuten, oder ambulante Pflegekräfte.
Der Zutritt zu einer Einrichtung ist daher nach wie vor nur möglich, wenn ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test vorliegt. Die Mindestanforderung ist ein PoC-Antigen-Schnelltest. Alle Einrichtungen sind verpflichtet, Besuchern einen entsprechenden PoC-Antigen-Schnelltest anzubieten. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen alle getesteten Personen zunächst einmal warten und zwar entweder vor der Einrichtung oder in einem abgetrennten Wartebereich. Dabei sind die Corona-Hygieneregeln einzuhalten.
Die Einrichtungen sind zudem weiterhin verpflichtet täglich das Pflegepersonal und alle weiteren Beschäftigten vor Arbeitsbeginn zu testen. Alle Testergebnisse werden zudem von den Einrichtungen dokumentiert und die Dokumentationen an den Krisenstab übermittelt. Durch die Maßnahme sollen infizierte Personen deutlich früher als bisher erkannt werden, um den Eintrag des Coronavirus in Pflegeeinrichtungen möglichst zu verhindern.
Text: Stadt Bottrop