Die wichtigsten Fakten für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen auf einem Blick
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat in einem Schreiben die wichtigsten Regelungen ab dem 11. Januar für die Kindertagesbetreuung zusammengefasst. Diese gelten zunächst bis zum 31. Januar auch in Bottrop.
Demnach wird dringend an die Eltern appelliert, ihre Kinder, wann immer möglich, selber zu betreuen. Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet und auch für individuelle Betreuungsangebote (beispielsweise für Familien, bei denen beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten) soll weiter gesorgt werden.
Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln, sodass Kinder in fest zugeordneten Gruppen und Räumlichkeiten vom selben Personal betreut werden. Um dies umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang für jedes Kind um zehn Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind allerdings auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge.
Zusätzliche Kinderkrankentage
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt und entsprechend des Appells der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.
Text: Stadt Bottrop