Krisenstab: Auf Silvesterfeuerwerk und Zusammenkünfte verzichten

Weitere Hinweise zur neuen NRW-Coronaschutzverordnung

“Liebe Bottroperinnen und Bottroper, meiden Sie in der Silvesternacht die Tetraeder-Halde und die Halde Haniel”, bittet der städtische Corona-Krisenstab die Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zudem appellieren die Verantwortlichen an die Bottroper, auf Silvesterfeuerwerk und genrell auf Zusammenkünfte in größeren Gruppen zum Jahreswechsel zu verzichten. Plätze und Straßen in Bottrop sind ansonsten allerdings nicht für die Verwendung von Pyrotechnik gesperrt worden. In der heutigen Sitzung (2. Dezember) wurden auch weitere Inhalte der ab heute bis zum 20. Dezember geltenden neuen Corona-Schutzverordnung des Landes besprochen.

So wird städtischerseits daran erinnert, dass in der Öffentlichkeit in den kommenden Wochen sich lediglich fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Ausgenommen sind dabei Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, die nicht mitzuzählen sind. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar einschließlich dürfen sich zehn Personen im engsten Familien- und Freundeskreis treffen, wobei wiederum bis zu 14-Jährige Kinder nicht mitzählen.

Nunmehr muss auch auf den Parkplätzen und den Zuwegungen von Supermärkten und anderen Handelseinrichtungen schon ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Gastronomiebetriebe sind weiterhin bis einschließlich dem 20. Dezember geschlossen.

Text: Stadt Bottrop

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