Auch wieder Einschränkungen bei der Durchführung von Beerdigungen

Nicht mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Wegen der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens empfiehlt die städtische Friedhofsverwaltung dringend, die Anzahl der Teilnehmer(innen) an Beerdigungen auf 25 Personen zu beschränken. Zudem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der geschlossenen Räume weiterhin zwingend erforderlich.

Die Friedhofsverwaltung empfiehlt auch im Freien das Tragen von Masken, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer(innen) der Beerdigungen.

Das Abstandsgebot gilt ebenfalls weiterhin in den Räumlichkeiten und im Freien. Nahe Angehörige können allerdings durch die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit (Erstellung von Listen) der jeweiligen Beerdigung ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstandes teilnehmen.

Text: Stadt Bottrop

Jetzt suchen