Auf der Gustav-Ohm-Straße sollen so Verstöße vermieden werden
Das Teilstück der Gustav-Ohm-Straße zwischen der Hans-Böckler-Straße und Am Lamperfeld ist bereits seit fünf Jahren als Fahrradstraße ausgewiesen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verstößen entgegen zu wirken, hängt ab sofort an der Straße ein temporärer Banner, welcher auf die bestehenden Regeln hinweist.
Diese Regeln gelten in einer Fahrradstraße
Der Kfz-Verkehr ist in einer Fahrradstraße nach der Straßenverkehrsordnung nur ausnahmsweise zulässig ist. So darf dort maximal 30 km/h gefahren werden, Fahrräder haben Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern und sie dürfen nebeneinander fahren.
Text und Bild: Stadt Bottrop