Die Stadtverwaltung untersagt in diesem Jahr die Entzündung von Martinsfeuer. Eigentlich sind diese Brauchtumsfeuer lediglich anmeldepflichtig und dürfen sieben Tage vor und sieben nach dem Martinstag entzündet werden. Da sie aber auch immer ein Magnet für viele Menschen sind und von Veranstaltungen begleitet werden, hat der Fachbereich Umwelt und Grün die Martinsfeuer in diesem Jahr per Allgemeinverfügung für das gesamte Stadtgebiet von Bottrop untersagt.
Text: Stadt Bottrop