Vier Klassen an der Schillerschule derzeit in Quarantäne

Auch eine Gruppe der evangelischen Kindetagesstätte Fuhlenbrock ist betroffen

Das Gesundheitsamt der Stadt Bottrop hat Quarantäneanordnungen an Schüler von vier Klassen der Schiller-Grundschule erlassen. Bei jeweils einem Schüler der Klasse 2b und einem Schüler der Klasse 3a wurde das Coronavirus nachgewiesen. Vorsorglich wurde die Quarantäne für alle Schüler der Klasse verhängt und darüber hinaus auch für Schüler der Klassen 3b und 4a, da diese beiden Klassen durch den offenen Ganztagsbetrieb in regem Austausch stehen.

Eine Schließung der gesamten Schule hat der Krisenstab der Stadt Bottrop indes zwar nicht angeordnet, da aber auch eine Vielzahl von Lehrkräften und Personal des offenen Ganztags von der Quarantäneanordnung betroffen sind, ist die Organisation eines geregelten Schulbetriebs mit Unterricht derzeit nicht möglich. Die Schulleitung hat daher in Rücksprache mit dem Krisenstab der Stadt Bottrop beschlossen, den Schulbetrieb bis zum Beginn der Herbstferien Ende der Woche einzustellen. Alle Eltern werden derzeit darüber informiert.

Betroffen ist auch eine Gruppe der evangelischen Kindetagesstätte Fuhlenbrock. Hintergrund ist, dass bei Eltern von vier Kindern, die sowohl Schüler der Schillerschule als auch Nutzer der evangelischen Kita sind, das Coronavirus nachgewiesen wurde. Der Corona-Test bei dem Kind der Kita, verlief negativ. Da aber die infizierte Mutter die Kitagruppe besucht hatte, wird die Kita-Gruppe als Vorsichtsmaßnahme unter Quarantäne gestellt. An der Schillerschule wurden zwei Kinder positiv getestet. Der Test an einem vierten Kind aus der Familie, dass die 1. Klasse besucht, verlief negativ.

In den Bescheiden durch das Gesundheitsamt wird eine 14-tägige häusliche Quarantäne zur Auflage gemacht. Allen Personen, die unmittelbaren Kontakt zu Infizierten hatten, wird ein Corona-Test angeboten. Derzeit muss das Gesundheitsamt daher rund 100 Testungen organisieren. Ein negatives Testergebnis befreit allerdings nicht von der Quarantäne-Auflage, betont das Gesundheitsamt der Stadt Bottrop. Die in den Anordnungen genannte Fristen müssen eingehalten werden.

Text: Stadt Bottrop

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