Neue Regelungen für Bestattungen und die Nutzung der Trauerhallen/ Friedhofskapellen auf den Friedhöfen

Mit der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung (gültig ab 15. Juli) wurden auch die Regelungen für Bestattungen und die Nutzung von Trauerhallen/Friedhofskapellen angepasst.

Ab Dienstag, 21. Juli, dürfen in Bottrop bis zu 150 Trauergäste an einer Beerdigung teilnehmen. Die Einhaltung des Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung werden weiterhin empfohlen. Innerhalb der Trauerhallen und Friedhofskapellen werden zwecks Rückverfolgbarkeit die Trauergäste erfasst. Bei Trauerfeiern unter freiem Himmel ist keine Teilnehmerliste zu führen. Es werden weiterhin keine Gesangbücher ausgelegt und ein gemeinsamer Gesang ist zu unterlassen.

Die Friedhofsverwaltung behält sich im Bedarfsfall Änderungen, Einschränkungen bzw. auch die Schließung der Trauerhallen/Friedhofskapellen vor.

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