Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb plant nach Absprache mit der Stadtverwaltung alle Hallenbäder und das Stenkhoff-Freibad ab dem 30. Mai wieder zu öffnen. Der Besuch der Schwimmbäder ist jedoch nur unter strengen Auflagen möglich und mit einer begrenzten Anzahl von Personen erlaubt. Darüber hinaus soll der Aufenthalt in den Bädern zeitlich begrenzt werden.
Damit die Abstands- und Hygieneregelungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden, hat der Sport- und Bäderbetrieb gemeinsam mit den betreffenden Fachdienststellen der Stadt ein Öffnungskonzept erarbeitet. Erst wenn alle entsprechenden Maßnahmen realisiert wurden, können die Bottroper Bäder wieder ihre Türen öffnen.
Um Warteschlangen und Gedränge an den Eingängen zu vermeiden, sollen Badegäste vor ihrem Besuch online ein Ticket für das jeweilige Schwimmbad buchen. Für die Buchungen und Bezahlvorgänge wird ein Webportal entwickelt, das auf der Website der Stadt Bottrop zu finden sein wird. Nur mit einem gebuchten Ticket kann der Einlass gewährt werden.
Dies ermöglicht die Beschränkung der Besucherzahlen, die sich an der Wasserfläche des jeweiligen Bades orientieren. Eine Ausnahme ist wegen seiner großen Liegeflächen das Stenkhoffbad. Daraus ergibt sich, dass im Hallenbad an der Parkstraße 27 Badegäste, im Hallenbad Kirchhellen 17 Badegäste und im Hallenbad Welheim 21 Badegäste erlaubt sind. Ins Freibad dürfen insgesamt 250 Badegäste. Um so vielen Personen wie möglich den Zutritt zu gewähren, können Badegäste im Zweistundentakt die Schwimmbäder besuchen.